AGB´s Vermietung von Rollgerüste Fahrgerüste NRW

Unsere AGB`S - Lieferbediengungen von Pizeu ltd ( NRW ):

1. Wir vermieten unsere Gerüste ( Rollgerüste ) nach folgenden gültiger AGB-Lieferbedienung. Diese erkennt der Mieter ( seine Beauftragte Person ) mit Unterschrift auf dem Lieferschein an !
2. Wir haften nicht für Schäden die durch die Nutzung des Gerüstes entstehen, die Benutzung der Rollgerüste erfolgt auf eigene Gefahr ! Bitte Untergrund/Boden/Belag für Nutzung von Rollen/Rollgerüst prüfen ( z.B. Laminatboden,Parkett,Streifenbildung, Kratzspuren usw. gegebenefals Unterlag Malerflies oder ähnliches benutzen ! weiterhin Prüfen zulässiges Gewicht Boden ) usw. Schäden/Nutzung auf eigene Gefahr!
3. Bei Anlieferung und Abholung durch uns gilt: Wir bringen bis Bordsteinkante Vor-Ort und holen dort auch wieder ab, das Gerüst muß bei der Abholung bereit liegen ( Auseinandergebaut ) !
4. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass wir diese als ausdrücklich verbindlich bezeichnet haben, der Auftrag kommt erst nach schriftlicher Bestätigung ( Mail/Fax ) durch uns zustande, bei Änderungen, Ablehnungen unserer AGB kommt kein Vertrag/Auftrag zustande !.
5. Baut der Mieter selber auf, dann gilt mit Unterschrift auf dem Lieferschein: Der Mieter ist von uns Unterwiesen worden und hat von uns eine Aufbauanleitung erhalten, diese ist beim Aufbau des Fahrgerüstes zu beachten und einzuhalten ! Wenn nicht anders Angeboten gilt das angebotene Gerüst immer für Aufbau im „Inneren“ eines Gebäudes und als Aufbauart „Mittig“ laut Beschreibung Aufbauanleitung ! Der Mieter muß vor dem Aufbau die Teile auf Beschädigung/Mängel usw. Kontrollieren und sich bei Bedarf per Telefon an uns wenden !
6. Wünscht der Kunde einen Aufbau durch uns ( siehe Preisliste oder Angebot ) garantieren wir einen fachgerechten Aufbau und Abbau des Fahrgerüstes – Bodenbeläge usw. sind vom Mieter auf Haltbarkeit usw. zu kontrollieren, Nutzung des Rollgerüstes bei Aufbau durch Vermieter siehe Punkt 2, Übergabe des Aufgebauten Gerüstes nach Fertigstellung, Abnahme des Gerüstes mit Unterschrift auf Lieferschein !
7. Eine Vermietung an dritte ist ohne unsere Erlaubnis nicht gestattet.
8. Wir liefern Technisch Einwandfreie Gerüstteile laut Teilebedarfliste – auf Wunsch oder wenn es nötig ist, incl. passende Ballastgewichte ( laut Angebot ). Die Verantwortung für das Gerüst trägt mit Übergabe der Mieter, das Gerüst muß in dem Zustand in dem wird es Ausgeliefert haben wider zurückgegeben werden, Kosten für Reparatur, Reinigung usw. trägt der Mieter.
9. Beschädigung sind uns sofort per Telefon durchzugeben, das gleiche gilt bei Verlust des Gerüstes durch z.B. Diebstahl oder bei einem Vorfall bei dem das Rollgerüst unbrauchbar wird, der Mieter trägt in diesem Fall die Kosten für die Beschaffung eines gleichwertigen Gerüstes.
10. Die Mietzeit beginnt mit Übergabe des Gerüstes vom Vermieter an den Mieter und Endet mit dem Zeitpunkt der Rückgabe, bzw. mit unserer Abholung.
11. Auf Verlangen muß der Mieter vor Übergabe des Gerüstes eine entsprechende Kaution ( laut Angebot ) übergeben, diese wird z.b. bei Verlust, Beschädigung und dem anfallenden Mietpreis mit den entstandenen Kosten verrechnet
12. Kosten, Schäden usw. ( Folgeschäden/Folgekosten z.B. durch die Nutzung des Gerüstes ) die durch einen Ausfall des Gerüstes entstehen gehen nicht zu Lasten des Vermieters,
13. Der Preis auf Angebot oder Lieferschein ist für private Mieter immer Brutto, d.h. incl. 19 % MwSt – für gewerbliche Mieter immer Netto, d.h. ohne 19 % MwSt.
14. Wenn von uns gewünscht ( laut Angebot ) Barzahlung des Mietpreises Vor-Ort – wenn nichts anderes angegeben ( Angebot – Lieferschein ) gilt immer 14 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug !
15. Unsere Gerüste haben entweder ( je nach Aufbauart und Höhe ) einen Fahrbalken ( 1,80 bis 3,20 Meter ) oder seitliche Abstützung bis zu 2,50 Meter - bitte beachten das dieser Platz im "Bodenbereich" des Gerüstes nötig ist !!! Gegebenenfalls Nachfragen.
16. Liefertermin werden eingehalten, sollte „höhere Gewalt“, z.B. durch einen Autonfall oder ähnliches Schuld am versäumen eines Liefertermines sein, so gehen die Kosten der Verzögerung ( spätere Anlieferung, Kosten durch nicht-Nutzung des Rollgerüstes usw. ) nicht auf uns ! Für diese Art von „Ausfall/Verspäterung“ usw. können wir leider nichts !
17. Bei Kauf gebraucht oder neue Teile - komplette Gerüste - Neukunde Vorkasse oder Bar bei Übergabe der Teile/Gerüste, Ausnahmen nur bei Verhandlung !
18. Bestellungen "Kauf Gebrauchtware oder Neuware" NUR per Fax - nicht per Mail ! Fax. 02447 913 542
19. Bei "gebraucht Teile/Gerüste" gilt immer Gekauft - wie gesehen ! Rückgabe nicht möglich ( Alle gebrauchte Teile sind Technisch 100 Prozent ! es können aber Farb, Putz oder Markierfarbrückständen an den Teilen haften, wenn gewünscht können wir für jedes Teil ein Foto senden, dann können Sie vorab anhand des Fotos entscheiden !
20. Liefertermin gelten als Ca. Werte, bei Anlieferung kann es zu Unfällen, schlechtem Wetter, Stau usw. kommen, Verzögerungen sind kein Grund zum Abzug/Wertminderung/Schadensersatz, Ausfall oder ähnlichem !!
21. Abweichende Lieferbedinungen die nicht von uns schriftlich ausgemacht worden sind, gelten nicht !

AGB/Mietbedingungen Bauzaun Mieten/Leihen:

Die Mietbedingen gelten für kurze und lange Mietzeiten.

Abweichungen von diesen Bedingungen gelten nur wenn diese von uns schriftlich ( per Mail, Fax oder Post ) bestätigt werden.

Bei Angeboten die mit Aufbau und Abbau durch uns ( Vermieter ) erstellt worden sind, ist es eine Voraussetzung das wir mit einem Lkw an die Stellen anfahren können, Schleppwege sind nicht im Angebot incl. Aufbau und Abbau enthalten ( bitte Anfragen wenn „Schleppwege“ nötig sind ) – Auf- und Abbaukosten sind so berechnet das der Auf- und Abbau direkt vom Lkw erfolgen muß.

Der Vermieter stellt dem Mieter Bauzäune in betriebsfähigen Zustand zur Verfügung, auf Wunsch Abnahme der Bauzaunelemente auf der Baustelle Vor-Ort bei Anlieferung durch Vermieter.

Kosten für An- und Abfuhr nach Angebot.

Der Mieter muß die Bauzäune für die Mietzeit ausreichend zugunsten Firma Pizeu ltd versichern und auf Wunsch die Deckungszusage des Versicherers vorlegen.

Die Übernahme der Bauzäune ( mit oder ohne Aufbau ) ist vom Mieter bzw. dessen Bevollmächtigten schriftlich auf dem Lieferschein zu bestätigen.

Verborgene Mängel sind nach Sicht sofort schriftlich ( per Mail, Fax, Post ) dem Vermieter zu melden, Pizeu ltd trägt die von uns zu vertretende und anerkannte Mängel !

Schadenersatzansprüche gegen Pizeu ltd sind ausgeschlossen

Bei Beschädigung der Bauzäune die der Mieter zu verantworten hat, werden folgende Preise berechnet:

Bauzaunelement Stck. 60,00 Euro Brutto Bauzaunstein Stck. 7,50 Euro Brutto Bauzaunschelle Stck. 5,00 Euro.

Angebot ist immer ( ausser wenn im Angebot anders beschrieben ) immer reine Miete der Bauzaunelemente ohne Anlieferung, Auf- und Abbau sowie Abholung.

Zahlung je nach Vereinbahrung zwischen Vermieter und Mieter ( wenn nichts Vereinbahrt gilt Bar bei Anlieferung )

Bei Zahlungsrückstand von mehr als 10 Tage – auch bei teilweisem Zahlungsrückstand sind wir berechtigt die Bauzaunlemente + Zubehör auf Kosten des Mieters sofort zurückzuholen – sonstige Rechte werden davon nicht beschadet.

Entstehende Kosten z.b. durch Mietausfall bei Zahlungsrückstand gehen zu Lasten des Mieters.

Beginn und Ende der Mietzeit

Als Beginn gilt der im Mietvertrag vereinbarte Termin, eine verlängerung der Mietdauer nur nach Genehmigung von uns.
Ende nach Anlieferung der Bauzäune durch den Mieter in ordnungsgemäßen Zustand oder Abholung durch uns.

Eine Haftung von Pizeu ltd für entstandene Schäden die durch den Gebrauch der Bauzäune entstehen gibt es nicht.

Der Mieter ist verpflichtet die Bauzäune ordnungsgemäß zu behandeln und zu gebrauchen, Erlaubnisse von Behörden, Anmeldungen an Straßen, Wege und sonstige Genehmigungen sind durch den Mieter zu beschaffen, die Kosten trägt der Mieter.

Weitervermietung der Bauzäune durch den Mieter oder Dritte ist nicht zulässige, die Bauzaunelemente sind im sauberen Zustand ( wie bei Anlieferung ) zurückzugeben, Kosten für die Reinigung oder Reperatur trägt der Mieter.
Es dürfen ohne Erlaubnis des Vermieters keine Werbeplanen, Schilder usw. an die Bauzaun-Elemente angebracht werden.

Schlussbestimmungen

Bei höherer Gewalt sind wir berechtigt die Lieferung ( Auf und Abbau wenn vereinbart ) hinauszuschieben für die Dauer der Ereignisse.