Ab einer gewissen Arbeitshöhe ist ein Gerüst und damit ein sicheres Arbeiten Pflicht !

Firma muß seinen Mitarbeiter ein passendes Gerüst zur Vefügung stellen !!

Kommt ein Mitarbeiter bei Arbeiten ( hier in einer Höhe von 3,70 Meter mit einer Standleiter ! ) zu Schaden, so kann/wird die Berufsgenossenschaft den Schaden ( Kosten Behandlung usw. ) von Unternehmen zurückverlangen !

Laut Urteile (Az.. 1 U 207/07 Bamberg/Mannheim) verweigerte ein Unternehmen seinem Mitarbeiter ein sicheres Gerüst ( z.B. ein Rollgerüst/Fahrgerüst ) für Arbeiten in 3,70 Meter Höhe, einzig eine Sprossen- Standleiter wurde dem Mitarbeiter zur Verfügung gestellt, weitere Maßnahmen zum sicheren Arbeiten in dieser Höhe wurden vom Unternehmen VERNEINT...

Es kam wie es kommen mußte, der Mitarbeiter viel von der Leiter und verletzte sich schwer, das Gericht verdonnerte darauf den Unternehmen der Berufsgenossenschaft einen Schaden von über 77.000 Euro zur erstatten !